DIE STIFTUNG

UNSERE AUFGABEN

AUS LIEBE ZUM KIND

Hören und Entwicklung

Angeborene oder perinatal erworbene Hörstörungen sind ein schwerwiegender Risikofaktor für eine Entwicklungsstörung. Da der frühe Spracherwerb an eine adäquate akustische Wahrnehmung, besonders innerhalb der ersten 6 Lebensmonate, gebunden ist, können neonatal manifeste Hörstörungen sonst eine Ursache für erhebliche Fehlentwicklungen sein.

Damit Therapie und Förderung eine ungestörte Entwicklung des Kindes ermöglichen, sollte eine Hörstörung bereits beim Neugeborenen festgestellt werden. 

Auf dieser Grundüberzeugung aufbauend, hat die Stiftung für das behinderte Kind eine Multizentrische Studie zur Evaluation des Hörscreenings angeregt, vorbereitet, unterstützt und begleitet. So hat die Stiftungsarbeit dazu beigetragen, Hörscreenings für Neugeborene in geburtshilflichen und neonatologischen Abteilungen einzuführen.

Das Neugeborenen-Hörscreening ist seit 2009 eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Was bedeutet, dass bundesweit jeder neue Erdenbürger Anspruch auf einen Hörtest hat, gleich nach seiner Geburt.

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