Prägravide Risiken

Beratung während der Schwangerschaft, Untersuchungen und medizinische Betreuung, soziale Beratung und sozialmedizinische Unterstützung während der Schwangerschaft sind heute die Schwerpunkte der Schwangerenvorsorge.

Sie sind Maßnahmen der sekundären und tertiären Prävention. Es ist an der Zeit, die Konzepte zur Vorsorge und Früherkennung von Behinderungen des Kindes, die auf Schwangerschaft, Geburt und die ersten Lebensjahre ausgerichtet sind, unter dem Blickwinkel der prägraviden Risiken, der Früherkennung und Eliminierung vor der Schwangerschaft zu überprüfen.

Die Stiftung für das behinderte Kind hat mit ihrem Symposium "Prägravide Risiken - Früherkennung und Beratung vor der Schwangerschaft" den Grundstein für die Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten der Beratung vor einer Schwangerschaft gelegt.

Auf der Basis der Erkenntnisse dieses Symposiums müssen heute folgende praktische Regeln für die Beratung über prägravide Risiken formuliert werden:

Auch bei der prägraviden Beratung ist der Ausgangspunkt in einer Anamneseerhebung und einer allgemeinen Untersuchung mit Blutdruckmessung und Urinuntersuchung auf Eiweiß- und Zuckerausscheidung zu sehen. Dazu gehört auch eine Krebsvorsorgeuntersuchung einschließlich zytologischem Zervixabstrich.

Zahlreiche Befindlichkeiten und Krankheiten, die möglicherweise bei dieser Basisuntersuchung gefunden werden, rufen Verfahrens-Empfehlungen für spezielle Einzelsituationen hervor.

  • Bei uterinen Fehlbildungen muss über eine prägravide operative Therapie gesprochen werden, dabei ist die Datenlage kritisch zu würdigen. Heutige Vorstellungen über beweisbare Therapieergebnisse waren häufig früher nicht anzutreffen.
  • Zweifellos empfiehlt es sich, Diabetikerinnen prägravid streng mit Insulingaben einzustellen. Auch der Ausgleich einer Schilddrüsenfunktionsstörung vor der Schwangerschaft ist anzuraten.
  • Die Einnahme von Medikamenten sollte auf die medizinisch notwenigen beschränkt werden. In einzelnen Fällen ist ein Wechsel der Medikamente (ACE-Hemmer oder Antiepileptika) oder sogar eine Einnahmepause zu überlegen. Bei diesen speziellen Fragen sollte der Embryopharmakologe gefragt werden. Jedenfalls sollte nach Möglichkeit eine Monotherapie angestrebt werden.

Darüber hinaus sollten einige Regeln auch für die gesunde Frau im gebärfähigen Alter berücksichtigt werden.

Es sollte dringend von Nikotingenuss und Alkoholgenuss abgeraten werden.

Eine generelle humangenetische Beratung wird nicht angeraten, diese ist nur bei einem erkannten Risiko für angeborene Störungen indiziert.

Kontrolle der immunologischen Abwehr: Erhebung des Rötelnimpfstatus, Untersuchung auf Antikörper gegen Zytomegalie-Virus, Untersuchung auf Antikörper gegen Parvovirus B 19, Bestimmung der Hepatitis B-Marker, Untersuchung auf Antikörper gegen HIV, Untersuchung auf Antikörper gegen Toxoplasmose.

Die Einnahme von 0,4 mg Folsäure pro Tag wird generell allen Frauen im gebärfähigen Alter empfohlen. Frauen, die bereits ein Kind mit neuraler Verschlussstörung geboren haben, sollten 4 mg Folsäure pro Tag perikonzeptionell (4 Wochen vor und 12 Wochen nach der Konzeption) zuführen.

Es ist zu hoffen, dass diese präventiven Gesichtspunkte vermehrt Eingang in Klinik und Praxis finden. Darüber hinaus ergeben sich eine große Zahl wissenschaftlicher Fragestellungen auf dem Gebiet der primären Prävention kindlicher Fehlentwicklungen.


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