Neu: Medienpreis „Prävention in der Schwangerschaft“

"Wenn Genuss zur Gefahr wird: Alkohol in der Schwangerschaft und seine Folgen"

Schwerpunktthema: Risiken von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft


Erstmals 2010 schreibt die Stiftung für das behinderte Kind, die sich für die Förderung von Vorsorge und Früherkennung von Behinderungen im Kindesalter einsetzt, den Medienpreis "Prävention in der Schwangerschaft" aus.

Schwerpunktthema dieses Jahr ist, "Wenn Genuss zur Gefahr wird: Alkohol in der Schwangerschaft und seine Folgen“, durch das Frauen motiviert werden sollen auf Alkohol in der Schwangerschaft gänzlich zu verzichten. Von einer fünfköpfigen, namhaften Jury wird ein Presse-, Hörfunk- oder TV-Beitrag in deutscher Sprache prämiert, aus dem hervorgeht, dass es vor dem Hintergrund nicht ermittelter Grenzwerte kein gesundes Maß an Alkohol in der Schwangerschaft gibt. Bereits kleine Mengen an Alkohol können folgenreiche Schäden für das Kind verursachen, denn jeder Schluck Alkohol gelangt zum Kind.

Stiftung will für die Risiken von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft sensibilisieren


"In Deutschland kommen jährlich 3.000 Kinder mit dem so genannten Fetalen Alkoholsyndrom zur Welt. Sie weisen neurologische und intellektuelle Schäden auf, die sie ein Leben lang begleiten. Unser Anliegen ist es, durch mehr Verantwortung und den Alkoholverzicht von Schwangeren, selbst beeinflussbare Risiken gänzlich zu minimieren", so Prof. Dr. Joachim W. Dudenhausen, Vorsitzender der Stiftung für das behinderte Kind und Direktor der Kliniken für Geburtsmedizin an der Charité Berlin, über die Bemühungen das Verantwortungs-bewusstsein werdender Mütter zu stärken.

Teilnahmebedingungen



Teilnahmeberechtigt sind Journalistinnen und Journalisten in Beruf und Ausbildung, die als Autoren für Print- (Zeitungen und Zeitschriften) und elektronische Medien (Online, Hörfunk, TV, ) tätig sind, die in Deutschland und in deutscher Sprache erscheinen.

Die eingereichte Berichterstattung darf vom 1. Januar 2009 bis einschließlich 30. August 2010 erstmals veröffentlicht worden sein, und zwar in Medien, die der allgemeinen Öffentlichkeit sowie medizinischen Fachkreisen jederzeit zugänglich sind. Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer kann nur eine journalistische Arbeit einreichen mit einer Mindestlänge von 6.000 Zeichen (Printmedien) oder 4 Sendeminuten (AV-Medien). Die ausschließliche Übernahme von Presseinformationen und Pressetexten anderer Autoren ist nicht auszeichnungswürdig.

In den Kategorien Hörfunk und TV können auch (Autoren-) Teams ihre Beiträge einreichen, soweit die Leistungen und Beiträge der einzelnen Teammitglieder nachvollziehbar sind. Für eine Bewerbung in den Bereichen Hörfunk und TV sind zudem auch Magazinbeiträge geeignet. Es können auch Beiträge von Dritten empfohlen werden.
Der Medienpreis ist mit 3.000 Euro dotiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Teilnahme- und Einsendeschluss ist der 31. August 2010 (Poststempel)



Eingereichte Arbeiten werden nur auf ausdrücklichen Wunsch zurückgesandt. Mit der Einsendung der Arbeiten werden die Ausschreibungsbedingungen anerkannt. Einzusenden sind die Unterlagen ausschließlich postalisch an:

Stiftung für das behinderte Kind
Förderung von Vorsorge und Früherkennung
Geschäftsstelle
Dr. Ria Dudenhausen
Charité Campus Virchow Klinikum
Augustenburger Platz 1
D-13353 Berlin
www.stiftung-behindertes-kind